Artikel: VBB-Tarif: Übergangsfrist endet am 30. Juni
Wer noch Fahrausweise aus dem alten Tarif hat, sollte jetzt aktiv werden
Seit 1. Januar 2025 gelten neue Preise im VBB-Tarif. Am Montag, 30. Juni, endet die sechsmonatige Übergangsfrist. Wer also noch Fahrausweise aus dem alten Tarif hat, sollte jetzt tätig werden.
Nicht benutzte Fahrausweise aus dem alten Tarif, die entwertet werden müssen, wie beispielsweise Einzelfahrausweise, 24-Stunden-Karten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, können Fahrgäste noch sechs Monate nach der Tarifanpassung – also bis 30. Juni – nutzen. Im Vorverkauf erworbene digitale Tickets aus den Apps können bis zum 30. Juni letztmalig aktiviert werden. Das gilt auch für die einzelnen Wertabschnitte der 4-Fahrten-Karte. Werden sie nicht rechtzeitig in den Apps aktiviert, entfallen sie nach Ablauf der Frist ersatzlos und werden nicht erstattet.
Umtausch oder Erstattung
Wer von einem Umtausch Gebrauch machen will, muss ebenfalls bis zum 30. Juni aktiv werden. Bis dahin können Tickets des alten Tarifs noch gegen Ausgleich des Differenzbetrags in Tickets des neuen Tarifes umgetauscht werden.
Der Umtausch oder die Erstattung kann nur bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen, bei dem das Ticket erworben wurde. Erkennbar ist dies anhand des Logos, das sich unten rechts auf dem Ticket befindet.
Weitere Informationen hier: vbb.de
Text: punkt 3, 12.06.2025