Deutschlandticket

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Deutschlandticket

Tarifinformationen auf einen Blick

Preis
  • Unbegrenzt reisen für nur 49 Euro monatlich
  • Nur Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit.


Region 1
  • Deutschlandweit 
    Das Deutschlandticket gilt in den tariflichen Grenzen der beteiligten Verkehrsverbünde, d.h. die Gültigkeit des Tickets endet mit dem letzten Halt im jeweiligen Tarifgebiet. Damit können auch ausländische Haltepunkte in Polen, die heute vom VBB-Tarifgebiet umfasst sind, mit dem Deutschlandticket erreicht werden. So können mit den Verkehrsmitteln der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder (SVF) Fahrten in Słubice unternommen werden. Die Nutzung des Eisenbahn-Regionalverkehrs ist von Fahrten nach Polen ausgenommen. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bestimmungen des VBB-Tarifs Teil E. Bitte beachten: Bei Fahrten mit dem Deutschlandticket ist zur Identifikation bei Fahrkartenüberprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.
Kind
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen immer kostenfrei mitfahren - unabhängig davon, ob es Ihre eigenen Kinder sind oder nicht. Sie müssen bei der Ermittlung der Anzahl der Reisenden nicht berücksichtigt werden.
Datenblatt
  • Die Beförderungsbedingungen und Geltungsbereiche finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket

Wie viel kostet das Deutschlandticket?

Das Ticket kostet 49 Euro im Monat und damit 588 Euro im Jahr im Abonnement. Die Abbuchung erfolgt ausschließlich monatlich.

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In welchen Verkehrsmitteln kann ich das Deutschlandticket nutzen?

Das Deutschland-Ticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs der 2. Klasse in Deutschland. Es gilt in den Verkehren des Eisenbahn-Regionalverkehrs (RE, FEX, RB und IRE) unabhängig vom Betreiber und im sonstigen ÖPNV.

Das Deutschland-Ticket gilt im VBB-Tarifgebiet grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. ICE, IC, EC, RJ) und in Fernbussen. Im VBB-Tarifgebiet dürfen die für VBB-Fahrausweise und regionale Aktionsangebote freigegebenen Züge (ICE, IC und RJ) der DB Fernverkehr AG auf folgenden Relationen genutzt werden: 

- Berlin Südkreuz - Eberswalde Hbf - Angermünde - Prenzlau
- Berlin Hbf -  Flughafen BER - Elserwerda
- Cottbus Hbf - Berlin Ostkreuz - Potsdam Hbf 

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Wo kann ich das Deutschlandticket erwerben?

Das Deutschlandticket kann bei allen Verkehrsunternehmen im VBB als Abonnement erworben werden. Je nach Verkehrsunternehmen stehen Ihnen die Online-Beantragung, die Zusendung eines Wechselformulars und optional die Beantragung in personalbedienten Verkaufsstellen zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Deutschlandticket auch als Handyticket über die App DB Navigator erworben werden.


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Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?

Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und im VBB über eine VBB-fahrCard (elektronische Chipkarte) oder als Handyticket erhältlich.

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Gibt es das Deutschlandticket nur im Abonnement?

Ja. Es ist daher auch nicht beim Fahrpersonal, bei den Kundenbetreuer*innen in den Zügen oder an Fahrausweisautomaten erhältlich.

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Ist das Deutschlandticket übertragbar?

Das Deutschlandticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.

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Kann ich mit dem Deutschlandticket Personen mitnehmen?

Nein. Nur Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit.

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Kann ich mit dem Deutschlandticket ein Fahrrad mitnehmen?

Eine bundesweite Fahrradmitnahme ist nicht im Deutschlandticket inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Für die Mitnahme eines Fahrrades im VBB in Verbindung mit dem Deutschlandticket gilt, dass zusätzlich ein Fahrausweis des Fahrradtarifs oder eine Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erworben werden muss.

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Ich habe das Deutschlandticket und möchte ein Fahrrad mitnehmen. Was kaufe ich am besten?

Für die Fahrt im VBB mit dem Fahrrad benötigen Sie zusätzlich einen Fahrausweis Fahrrad gemäß VBB-Tarif, Anlage 4, Tabelle 3. VBB-Fahrrad-Fahrausweise (z.B. VBB-Monatskarten Fahrrad) sind für Fahrten im VBB mit dem Deutschlandticket kombinierbar.

Für Fahrten mit dem Schienenpersonennahverkehr im Bundesgebiet ist eine Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erforderlich (siehe Fahrradtageskarte Nahverkehr).

Für die tariflichen Regelungen zur Fahrradmitnahme bei Fahrten in anderen Nahverkehrsräumen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Verkehrsverbünden und Unternehmen vor Ort.

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Kann ich mit dem Deutschlandticket einen Hund mitnehmen?

Beim Deutschlandticket ist eine bundesweite Hundemitnahme nicht inkludiert. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen entsprechend den örtlichen Regelungen der Verbünde sind vor Ort zulässig. Deshalb kann im VBB-Verbundgebiet auch mit dem Deutschlandticket ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Es gelten die Bestimmungen des VBB-Tarifs.

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Was gilt für Kinder?

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit dem ÖPNV und benötigen kein Deutschlandticket. Kinder ab 6 Jahre müssen ein Ticket erwerben.

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Kann ich mit dem Deutschlandticket die 1. Wagenklasse benutzen?

Das Deutschlandticket gilt nur in der 2. Wagenklasse. Nutzen Sie im VBB bereits eine Übergangskarte zur Benutzung der 1. Wagenklasse (z.B. als Jahreskarte) oder erwerben neu eine Übergangskarte (als Einzelfahrt, 24-Stunden-Karte sowie 7-Tage- oder Monatskarte), so gilt diese zusammen mit dem Deutschlandticket im Verbundgebiet. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bestimmungen des VBB-Tarifs Teil D.
 

Die Kombination des Deutschlandtickets mit den Übergangskarten für die 1. Wagenklasse ist in den freigegebenen Zügen (ICE, IC und RJ) der DB Fernverkehr AG nicht möglich.

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Gilt das Deutschlandticket auch für Fahrten nach Polen?

Das Deutschlandticket gilt in den tariflichen Grenzen der beteiligten Verkehrsverbünde, d.h. die Gültigkeit des Tickets endet mit dem letzten Halt im jeweiligen Tarifgebiet. Damit können auch ausländische Haltepunkte in Polen, die heute vom VBB-Tarifgebiet umfasst sind, mit dem Deutschlandticket erreicht werden. So können mit den Verkehrsmitteln der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder (SVF) Fahrten in Słubice unternommen werden. Die Nutzung des Eisenbahn-Regionalverkehrs ist von Fahrten nach Polen ausgenommen. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bestimmungen des VBB-Tarifs Teil E.

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Wann und wie muss ich das Deutschlandticket bezahlen?

Bei Ausgabe des Deutschlandtickets als VBB-fahrCard wird der monatliche Preis für das Deutschlandticket per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Bei Ausgabe als Handyticket sind zusätzlich auch andere unbare Bezahlarten möglich. Diese richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Verkehrsunternehmen, vom dem Sie Ihr Abonnement bekommen).

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Wird es beim Deutschlandticket weitere Ermäßigungen geben?

Ja, es wird zum Deutschlandticket auch ein Deutschlandticket Job angeboten. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent (= 12,25 EUR) auf den Ausgabepreis (49 EUR) wird zusätzlich ein ÖPNV-Rabatt von 5 Prozent (= 2,45 EUR) gewährt. Damit kostet das Deutschland-Ticket Job im Verkauf 46,55 EUR. Durch den Zuschuss des Arbeitsgebers an seine Mitarbeitenden in Höhe von 12,25 EUR kostet es den Arbeitnehmenden also maximal 34,30 EUR pro Monat.


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Welche bisherigen Tickets bleiben im VBB-Tarif bestehen?

Das gesamte VBB-Ticketsortiment bleibt bis auf Weiteres erhalten. Der VBB-Tarif in seiner jetzigen Fassung ist von den VBB-Gremien beschlossen, von den Tarifgenehmigungsbehörden genehmigt und rechtlich gültig.

Einige Tarifprodukte sind im VBB teurer als das zukünftige Deutschlandticket, bieten jedoch eine Mitnahmeregelung für Personen und Fahrräder oder Übertragbarkeit. Das Deutschlandticket kommt als neues bundesweites Ticketangebot hinzu.

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Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten?

Bei Fahrten mit dem Deutschlandticket ist zur Identifikation bei Fahrkartenüberprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

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Endet das Deutschlandticket automatisch oder muss es gekündigt werden?

Das Deutschlandticket ist ein Abonnement, das auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Es endet nicht automatisch, sondern muss gekündigt werden. Das Deutschlandticket kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum bis 10. eines Monats erfolgen, damit sie zum Monatsende wirksam wird.

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