Häufige Fragen (FAQ)

Kleines Mädchen mit Zöpfen denkt nach und schaut dabei mit den Augen seitlich nach oben.

FAQ

Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zum Bahnfahren

Bei Fragen rund um Ihre Fahrt mit DB Regio Nordost, zum Ticketkauf und unseren Services helfen wir Ihnen gern weiter. In der untenstehenden Auswahl finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen und unsere Antworten.

Sie haben eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist, dann wenden Sie sich gern an unseren Kundendialog.

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Tickets & Tarife

Was muss ich beachten, wenn ich unterwegs bin mit einem:

Icon_Strecken_Bahnhof.de VBB-Ticket?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit der VBB-Tickets und Tarife

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Icon_Strecken_Bahnhof.de DB Zeitkarte und Abo?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit der DB Zeitkarten und Abos

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Icon_Strecken_Bahnhof.de 10er TagesTicket?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des 10er TagesTickets

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Brandenburg-Berlin-Ticket?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Brandenburg-Berlin-Tickets.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de STADT-LAND-MEER-TICKET?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des STADT-LAND-MEER-TICKETs

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Quer-durchs-Land-Ticket?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Quer-durchs-Land-Tickets

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Regio120-Ticket?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Regio120-Tickets

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Usedom-Tarif?

Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Usedom-Tarifs

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Fahrgastrechte

Icon_Strecken_Bahnhof.de Ihre Rechte als unser Fahrgast

Die Fahrgastrechte regeln Ihre Ansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen. Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein. Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallen Zügen zusteht und wie und wo Sie die beantragen.

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Fahrausweiskontrolle

Icon_Strecken_Bahnhof.de Muss ich meinen Fahrausweis entwerten?

Ob Sie Ihr Ticket vor Fahrtantritt entwerten müssen, entnehmen Sie bitte dem Aufdruck auf Ihrem Ticket. Für Gruppentickets gelten teilweise abweichende Regelungen. Auf dem Brandenburg-Berlin-Ticket müssen beispielsweise vor Fahrtantritt die Namen der Mitfahrer sowie das Reisedatum vermerkt werden. Die detaillierten Regelungen entnehmen Sie den Beförderungsbedingungen.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Fahrausweis ungültig ist?

Das Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro.

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Fundservice

Icon_Strecken_Bahnhof.de Wie kann ich meinen Verlust melden?

Melden Sie Ihren Verlust online auf unserer „Verloren & Gefunden“-Online-Datenbank . Wir suchen vier Wochen nach Ihrem Gegenstand und melden uns bei Ihnen, wenn wir diesen gefunden haben. Bitte beachten Sie, dass nur Gegenstände von einem Wert über 15 Euro online gemeldet werden können. Ist der Wert unter 15 Euro bzw. hat der Gegenstand für Sie eher einen immateriellen Wert, dann fragen Sie bitte direkt am Bahnhof nach.

Wir stehen Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, wenn Sie auf der Suche nach Verlorengegangenem sind: 0900 1 99 05 99 (59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, Montag bis Samstag, 8 bis 21 Uhr, Sonn- und Feiertage, 10 bis 20 Uhr).

Gern helfen Ihnen unsere Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bahnhöfen weiter. Sie unterstützen Sie dabei den Nachforschungsantrag auszufüllen.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Wie lange kann ich rückwirkend meine Suchanzeige aufgeben?

Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich stellen (maximal 4 Wochen nach Verlust). Nach Ablauf der 4 Wochen melden Sie uns Ihren Verlust bitte telefonisch bei unserer Fundservicehotline: 0900 1 99 05 99 (59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, Montag bis Samstag, 8 bis 21 Uhr, Sonn- und Feiertage, 10 bis 20 Uhr).

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Mein Gegenstand ist weniger als 15 Euro wert. Was jetzt?

Verlorene Gegenstände mit einem von uns geschätzten Zeitwert unter 15 Euro und ohne erkennbaren immateriellen Wert werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst. Fragen Sie in diesem Fall bitte bei der Fundstelle im Bahnhof nach, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Wie lange lagert die DB gefundene Gegenstände?
  • Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir ihn samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn 7 Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
  • Werden die Gegenstände nach 7 Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
  • Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.
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Icon_Strecken_Bahnhof.de Mein Gegenstand wurde gefunden. Wie bekomme ich diesen jetzt zurück?

Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:

  • Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache ist ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Card)) vorzulegen. Die Fundsache kann auch unter Vorlage einer Vollmacht (Siehe Ende Abschnitt "Tipps und Hinweise") von einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Vollmacht folgende Vorlage. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss ebenfalls bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
  • Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken

In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter "Muss ich etwas bezahlen?".

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Muss ich etwas bezahlen?

Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.

  • Abholung aus der Fundstelle: 5 Euro
  • Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal: 15 Euro
  • Versand per Post: 20 Euro (inklusive Versand und Verpackung)
  • Versand aus dem zentralen Fundbüro: 35 Euro (inklusive Versand, Verpackung und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro)
  • Bei Versand ins Ausland: Bei Versand ins Ausland werden zuzüglich zu dem oben genannten Entgelt die Versandkosten für das Ausland berechnet.
  • Versand aus der Fundstelle per ic:kurier: Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
  • Nachsendung per Zug: Kostenlos, dieser Service erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
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Fahrradmitnahme

Icon_Strecken_Bahnhof.de Kann ich mein Fahrrad in der Bahn mitnehmen?

Grundsätzlich können Sie gern Ihr Fahrrad in der Bahn mitnehmen, sofern Sie dafür eine Fahrkarte gelöst haben. Bitte beachten Sie aber, dass die Bahn nicht zur Mitnahme von Fahrrädern verpflichtet ist. Ist der Zug also besonders voll, liegt es im Ermessen des Personals, die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne der anderen Fahrgäste zu verweigern. Deshalb empfehlen wir Ihnen möglichst nicht zur Hauptverkehrszeit, also morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie abends zwischen 16 und 19 Uhr, mit dem Fahrrad in den Zügen und S-Bahnen unterwegs zu sein.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Wieviel kostet die Fahrradmitnahme?

Eine Übersicht der aktuellen Preise für die Fahrradmitnahme haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Habe ich ein Recht darauf, mein Fahrrad immer mitzunehmen?

Nein, die Bahn ist nicht verpflichtet Ihr Fahrrad mitzunehmen. Bei einem besonders vollen Zug kann das Personal Ihnen die Mitnahme im Sinne der Sicherheit der anderen Fahrgäste verweigern. Wir bitten Sie um Verständnis dafür und empfehlen Ihnen außerhalb der Hauptpendlerzeiten mit dem Fahrrad in der Bahn unterwegs zu sein.

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Icon_Strecken_Bahnhof.de Kann ich überall mit meinem Fahrrad einsteigen?

Nutzen Sie bitte die für die Fahrradmitnahme eingerichteten Mehrzweckabteile. Diese sind außerhalb des Zugs mit einem großen Fahrradsymbol gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass diese Mehrzweckabteile auch von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern genutzt werden und nehmen Sie darauf Rücksicht.

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