FAQ
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zum Bahnfahren
Bei Fragen rund um Ihre Fahrt mit DB Regio Nordost, zum Ticketkauf und unseren Services helfen wir Ihnen gern weiter. In der untenstehenden Auswahl finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen und unsere Antworten.
Sie haben eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist, dann wenden Sie sich gern an unseren Kundendialog.
Tickets & Tarife
Was muss ich beachten, wenn ich unterwegs bin mit einem:
VBB-Ticket?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit der VBB-Tickets und Tarife
DB Zeitkarte und Abo?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit der DB Zeitkarten und Abos
Brandenburg-Berlin-Ticket?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Brandenburg-Berlin-Tickets.
STADT-LAND-MEER-TICKET?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des STADT-LAND-MEER-TICKETs
Quer-durchs-Land-Ticket?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Quer-durchs-Land-Tickets
Regio120-Ticket?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Regio120-Tickets
Usedom-Tarif?
Informieren sie sich hier über die Gültigkeit des Usedom-Tarifs
Fahrgastrechte
Ihre Rechte als unser Fahrgast
Die Fahrgastrechte regeln Ihre Ansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen. Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein. Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallen Zügen zusteht und wie und wo Sie die beantragen. Ihre Fahrgastrechte auf einen Blick finden Sie hier.
Fahrausweiskontrolle
Muss ich meinen Fahrausweis entwerten?
Ob Sie Ihr Ticket vor Fahrtantritt entwerten müssen, entnehmen Sie bitte dem Aufdruck auf Ihrem Ticket. Für Gruppentickets gelten teilweise abweichende Regelungen. Auf dem Brandenburg-Berlin-Ticket müssen beispielsweise vor Fahrtantritt die Namen der Mitfahrer sowie das Reisedatum vermerkt werden. Die detaillierten Regelungen entnehmen Sie den Beförderungsbedingungen.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Fahrausweis ungültig ist?
Das Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro.
Fundservice
Wie kann ich meinen Verlust melden?
Melden Sie Ihren Verlust online auf unserer „Verloren & Gefunden“-Online-Datenbank . Wir suchen vier Wochen nach Ihrem Gegenstand und melden uns bei Ihnen, wenn wir diesen gefunden haben. Bitte beachten Sie, dass nur Gegenstände von einem Wert über 15 Euro online gemeldet werden können. Ist der Wert unter 15 Euro bzw. hat der Gegenstand für Sie eher einen immateriellen Wert, dann fragen Sie bitte direkt am Bahnhof nach.
Wir stehen Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, wenn Sie auf der Suche nach Verlorengegangenem sind: 0900 1 99 05 99 (59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, Montag und Donnerstag 8:00 - 13:00 Uhr, Dienstag und Freitag 12:30 - 17:30 Uhr).
Gern helfen Ihnen unsere Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bahnhöfen weiter. Sie unterstützen Sie dabei den Nachforschungsantrag auszufüllen.
Wie lange kann ich rückwirkend meine Suchanzeige aufgeben?
Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich stellen (maximal 4 Wochen nach Verlust). Nach Ablauf der 4 Wochen melden Sie uns Ihren Verlust bitte telefonisch bei unserer Fundservicehotline: 0900 1 99 05 99 (59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, Montag bis Samstag, 8 bis 21 Uhr, Sonn- und Feiertage, 10 bis 20 Uhr).
Mein Gegenstand ist weniger als 15 Euro wert. Was jetzt?
Verlorene Gegenstände mit einem von uns geschätzten Zeitwert unter 15 Euro und ohne erkennbaren immateriellen Wert werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst. Fragen Sie in diesem Fall bitte bei der Fundstelle im Bahnhof nach, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Wie lange lagert die DB gefundene Gegenstände?
- Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir ihn samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn 7 Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
- Werden die Gegenstände nach 7 Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
- Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.
Mein Gegenstand wurde gefunden. Wie bekomme ich diesen jetzt zurück?
Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:
- Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache ist ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Card) vorzulegen. Die Fundsache kann auch unter Vorlage einer Vollmacht (Siehe Ende Abschnitt "Tipps und Hinweise") von einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Vollmacht folgende Vorlage. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss ebenfalls bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
- Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken
In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter "Muss ich etwas bezahlen?".
Muss ich etwas bezahlen?
Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.
- Abholung aus der Fundstelle: 5 Euro
- Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal: 15 Euro
- Versand per Post: 20 Euro (inklusive Versand und Verpackung)
- Versand aus dem zentralen Fundbüro: 35 Euro (inklusive Versand, Verpackung und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro)
- Bei Versand ins Ausland: Bei Versand ins Ausland werden zuzüglich zu dem oben genannten Entgelt die Versandkosten für das Ausland berechnet.
- Versand aus der Fundstelle per ic:kurier: Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
- Nachsendung per Zug: Kostenlos, dieser Service erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
Fahrradmitnahme
Kann ich mein Fahrrad in der Bahn mitnehmen?
Grundsätzlich können Sie gern Ihr Fahrrad in der Bahn mitnehmen, sofern Sie dafür eine Fahrkarte gelöst haben. Bitte beachten Sie aber, dass die Bahn nicht zur Mitnahme von Fahrrädern verpflichtet ist. Ist der Zug also besonders voll, liegt es im Ermessen des Personals, die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne der anderen Fahrgäste zu verweigern. Deshalb empfehlen wir Ihnen möglichst nicht zur Hauptverkehrszeit, also morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie abends zwischen 16 und 19 Uhr, mit dem Fahrrad in den Zügen und S-Bahnen unterwegs zu sein.
Wieviel kostet die Fahrradmitnahme?
Eine Übersicht der aktuellen Preise für die Fahrradmitnahme haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.
Habe ich ein Recht darauf, mein Fahrrad immer mitzunehmen?
Nein, die Bahn ist nicht verpflichtet Ihr Fahrrad mitzunehmen. Bei einem besonders vollen Zug kann das Personal Ihnen die Mitnahme im Sinne der Sicherheit der anderen Fahrgäste verweigern. Wir bitten Sie um Verständnis dafür und empfehlen Ihnen außerhalb der Hauptpendlerzeiten mit dem Fahrrad in der Bahn unterwegs zu sein.
Kann ich überall mit meinem Fahrrad einsteigen?
Nutzen Sie bitte die für die Fahrradmitnahme eingerichteten Mehrzweckabteile. Diese sind außerhalb des Zugs mit einem großen Fahrradsymbol gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass diese Mehrzweckabteile auch von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern genutzt werden und nehmen Sie darauf Rücksicht.
Ersatzverkehr
Warum gibt es keine Toiletten im Ersatzverkehr?
Der Einsatz der Busse für Ersatzverkehre muss auch die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstuhlfahrer:innen ermöglichen. Daher werden fast immer Niederflurbusse eingesetzt, die nicht über Toiletten verfügen.
Was ist der Unterschied zwischen einen Busnotverkehr und Ersatzverkehr?
Ersatzverkehr bezieht sich auf vorübergehende Maßnahme, wenn für die Züge aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten, Bauarbeiten oder anderen langfristigen Ereignissen Busse eingesetzt werden. Ersatzverkehr wird mit festen Fahrzeiten, Buskapazitäten und Anschlussverbindungen geplant.
Ein Busnotverkehr wird bei unvorhergesehenen Störungen wie z.B. technischen Defekten, Unfällen, Sturmschäden oder ähnlichem kurzfristig eingerichtet. Nicht immer sind Busse und Fahrer:innen in der Nähe der Störung verfügbar. Ein Busnotverkehr fährt ohne Festzeiten und pendelt zwischen den Bahnhöfen.
Wo finde ich meine Haltestelle zum Ersatzverkehr?
Die Haltestellen des Ersatzverkehres befinden sich in der Regel in unmittelbarer Bahnhofsnähe, oft ist es direkt der Bahnhofsvorplatz. In den Vitrinen am Bahnhof finden Sie den aktuellen Umgebungsplan. Ebenso sind die Umgebungspläne unter www.bahnhof.de hinterlegt.
Warum gab es keinen Ersatzverkehr?
Wir sind bei der Einrichtung eines Busnotverkehrs auf freie Kapazitäten der örtlichen Busunternehmen angewiesen. Diese können uns – insbesondere in den Hauptverkehrszeiten – nicht immer zur Verfügung gestellt werden.
Verspätungen
Warum entstehen Verspätungen oder sogar Zugausfälle?
Bauarbeiten
Bauarbeiten erfordern oft die vorübergehende Sperrung von Streckenabschnitten, um Reparaturen, Erweiterungen oder Modernisierungen durchzuführen. In dieser Zeit können Züge nicht auf diesen Abschnitten verkehren. Wenn die Strecke nur noch teilweise (z.B. eingleisig) befahrbar ist, können weniger Züge fahren. Dann kann es vorkommen, dass nur bestimmte Züge oder Linien fahren können.
Maßnahmen wie diese werden im Vorfeld sorgfältig geplant, um die Auswirkungen auf unsere Fahrgäste zu minimieren. Nicht immer können die notwendigen Arbeiten aber unter „dem rollenden Rad" durchgeführt werden. Als Alternative bieten wir Ihnen einen Ersatzverkehr mit Bussen an, der die Zughalte berücksichtigt.
Leit- und Sicherungstechnik
Die Leit- und Sicherungstechnik umfasst eine Vielzahl von technischen Systemen und Einrichtungen, die dazu dienen, den sicheren und effizienten Betrieb von Eisenbahnstrecken zu gewährleisten. Dazu zählen z.B. Signalanlagen, Stellwerke oder Zugbeeinflussungssysteme. Durch Witterungseinflüsse, Vandalismus, Stromausfälle, Softwareprobleme oder andere Störungen kann es zu Störungen und damit zu Verspätungen oder Ausfällen kommen.
Hohes Fahrgastaufkommen
Besonders in der Ferienzeit und Sommersaison, bei schönem Wetter und auf touristisch attraktiven Linien sind manche Züge sehr stark nachgefragt. Dies führt z.T. dazu, dass der Ein- und Ausstieg an den Bahnhöfen länger dauert, sodass der Zug länger halten muss als vorgesehen. Gegenseitige Rücksichtnahme, rechtzeitiges Aufstehen vor dem Ausstieg und das Freihalten der Türbereiche können unnötige Haltezeitüberschreitungen vermeiden.
Zugreihenfolge und -dichte
Züge sind in Fahrpläne eingebunden. Damit haben sie festgelegte Ankunfts- und Abfahrtszeiten. Bei Verspätungen anderer Züge gelten auch im Zugverkehr Vorfahrtsregeln, sodass . Derzeit belasten sehr viele Baumaßnahmen das gesamte Streckennetz in Berlin-Brandenburg und darüber hinaus. Aufgrund der hohen Dichte der Trassenbelegungen gemäß Fahrplan wirken sich einzelne Störungen fast immer auch auf anderen Linien aus, dazu zählen insbesondere Langsamfahrstellen, Baumaßnahmen, Umleitungen oder Störungen an Signalanlagen.etc.
Personen im Gleisbereich
Das Betreten von Gleisanlagen ist streng verboten und birgt absolute Lebensgefahr. Wenn sich Personen im Gleisbereich befinden, muss die Strecke aus Sicherheitsgründen daher sofort gesperrt werden. Das Verbot des Betretens von Gleisanlagen dient somit dem Schutz der persönlichen Sicherheit und trägt zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Bahnbetriebs bei. Es ist wichtig, die Sicherheitsvorschriften zu respektieren und Bahninfrastrukturen nur an den dafür vorgesehenen und sicheren Stellen zu überqueren.
Fahrzeuge/ Takt/ Sitzplätze
Warum fährt der Zug nicht öfter in der Stunde?
Die DB Regio AG, Regio Nordost, erbringt Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und bis ins Nachbarland Polen. DB Regio Nordost hat diese Verkehrsleistungen im Rahmen verschiedener Ausschreibungsverfahren für sich entscheiden können. Die Anforderungen für die Verkehrsverträge beinhalten konkrete Vorgaben wie z.B. zur Sitzplatzanzahl, zu Fahrradstellplätzen, Taktfrequenzen und Anschlussrelationen.
Was passiert, wenn der Zug zu voll ist?
Bei starker Auslastung bzw. Überbesetzung eines Zuges werden Fahrräder nicht transportiert. Die Entscheidung fällt das Zugpersonal vor Ort. Rollstuhlfahrer:innen, Kinderwagen und Reisende ohne Fahrrad haben grundsätzlich Vorrang. In den elektronischen Reiseauskunftsmedien informieren wir diesbezüglich mit dem Hinweis „Fahrradmitnahme begrenzt möglich“.
Warum können keine zusätzlichen Wagen angehangen werden?
DB Regio Nordost fährt im Auftrag der Länder auf der Basis von im Wettbewerb ausgeschriebenen Verkehrsverträgen. Diese Verkehrsverträge definieren (und finanzieren) die Leistungen, die das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringen hat (z.B. Häufigkeit der Fahrten, Anzahl der Fahrzeuge und Sitzplätze, Anzahl der Reservezüge, Komfortmerkmale wie WLAN).
Die Bestellung von Mehrkapazitäten im Rahmen eines Verkehrsvertrags ist grundsätzlich möglich, benötigt aber einen längeren Planungsvorlauf und ist – je nach Fahrzeugtyp und Bahnsteiglängen – auch nicht immer möglich. Die Entwicklung der Infrastruktur liegt in Händen von Bund und Ländern.
Verfügt der Zug über WLAN?
Immer mehr Züge von DB Regio Nordost verfügen inzwischen über WLAN. In den Online-Reiseauskünften z.B. unter bahn.de, im DB Navigator oder in den Auskünften des VBB sind Züge ist ersichtlich, wenn Ihr Zug mit WLAN ausgerüstet ist.
Warum sind die Toiletten defekt?
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entsorgung des Brauchwassers ist nur an speziellen Anlagen möglich und in den Fahrplan eingearbeitet. Abweichungen wie Bauarbeiten, Störungen im Netz oder Defekte an den Entsorgungsanlagen können vereinzelt dazu führen, dass die Züge nicht wie geplant entleert werden können.
Leider kommt es auch vor, dass WCs verstopfen, weil Dinge im WC entsorgt werden, die dort nicht hinein gehören. Dann muss das Fahrzeug in die Werkstatt überführt werden.
Warum hat die 1. Klasse so wenig Sitzplätze?
DB Regio Nordost fährt im Auftrag der Länder auf der Basis von im Wettbewerb ausgeschriebenen Verkehrsverträgen. Diese Verkehrsverträge geben u.a. auch vor, wie viele Sitzplätze mindestens in der 1. Klasse und in der 2. Klasse zur Verfügung stehen müssen. Da der Schienenpersonennahverkehr viele Aufgaben erfüllen muss, berücksichtigen unsere Auftraggeber (die Länder) auch wichtige Kriterien wie die Daseinsvorsorge, die optimale Ausnutzung der Fahrzeuggrößen, die Nachfrageprognosen oder die Reiseweiten je Linie.
Warum wartet mein Anschlusszug nicht?
Meistens können Anschlusszüge eine bestimmte Zeit warten. Wie lange das sein kann, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B.:
Hat der Zug Reserven im Fahrplan, um die Verspätung durch schnelleres Fahren wieder aufzuholen?
Müssen an einem anderen Knotenbahnhof wiederum andere Anschlüsse sichergestellt werden?
Führt das Warten bei einer dichten Gleisbelegung zu Verspätung bei weiteren Zügen?
Handelt es sich beim Anschlusszug um einen Fernverkehrszug oder sogar einen internationalen Zug, würde sich eine Verspätung auf viele andere Verbindungen auswirken und er kann daher nicht warten.
In Abstimmung mit den Aufgabenträgern des Öffentlichen Personennahverkehrs wurden im Verspätungsfall Mindest-Wartezeiten festgelegt. Bei einer Anschlussübernahmeentscheidung muss eine Umsteigezeit von mindestens fünf Minuten berücksichtigt werden, beim bahnsteiggleichen Umstieg sind es drei Minuten.
Deutschlandticket/ Tarif allgemein
Wo ist das Deutschlandticket gültig?
Für nur 49 Euro monatlich in ganz Deutschland den Nahverkehr nutzen, sich nie mehr in unbekannte Tariflandschaften einlesen müssen und immer das passende Ticket in der Tasche haben – das ermöglicht das Deutschlandticket. Das Ticket ist deutschlandweit gültig im ÖPNV (S- und U-Bahn, Straßenbahn und Bus) und in der 2. Wagenklasse des Eisenbahn-Regionalverkehrs.
Es gilt bei allen Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen und in den Landestarifen, z. B. auch nach Słubice in der Buslinie 983 der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder).
Ist mein Deutschlandticket in Zügen des Fernverkehrs gültig?
Das Deutschlandticket wird im VBB-Land auch in einigen Fernverkehrszügen der DB Fernverkehr AG mit Tarifanerkennung im Nahverkehr akzeptiert. Fahrgäste können jetzt mit dem Deutschlandticket die Züge auf den Verbindungen Berlin Hbf – Elsterwerda (IC/RJ), Berlin Südkreuz – Prenzlau (ICE) und Potsdam Hbf – Cottbus Hbf (IC), ohne Aufpreis nutzen. Die Nutzung der 1. Klasse mit den Übergangskarten zur Nutzung der 1. Klasse und dem Deutschlandticket ist nicht möglich.
Für alle übrigen Verbindungen im Fernverkehr (z.B. ICE, IC, RJ) in Berlin und Brandenburg gilt das Deutschlandticket nicht.
Kann ich das Deutschlandticket in der 1. Klasse nutzen?
Das Deutschlandticket gilt nur in der 2. Wagenklasse. Wer den Komfort der 1. Klasse genießen möchte, kann die tariflichen Angebote der jeweiligen Verkehrsverbünde nutzen. Im VBB gibt es Übergangskarten zur Nutzung der 1. Wagenklasse in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs (als Einzelfahrt, 24-Stunden-Karte sowie 7-Tage-, Monats- und Jahreskarte). Diese sind an DB Automaten, im Zug (ausgenommen Jahreskarten) oder im DB Reisezentrum erhältlich. Sie gelten in Kombination mit dem Deutschlandticket.
Kann ich meine Kinder oder einen Hund mitnehmen?
Eine kostenfreie Mitnahme von Kindern über 6 Jahren ist mit dem Deutschlandticket nicht möglich.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit dem ÖPNV und benötigen kein Deutschlandticket. Kinder ab 6 Jahre müssen ein Ticket erwerben.
Im VBB-Verbundgebiet auch mit dem Deutschlandticket ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Es gelten die Bestimmungen des VBB-Tarifs.
Kann ich ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen?
Für die Mitnahme eines Fahrrades in Verbindung mit dem Deutschlandticket gilt, dass zusätzlich ein Fahrausweis des Fahrradtarifs oder eine Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs erworben werden muss.