Neuer VBB-Tarif: Frist beachten

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Alte Fahrausweise können noch sechs Monate genutzt werden

Ab dem 1. Januar 2026 gelten im VBB-Tarif neue Preise. Nicht verwendete Fahrausweise aus dem alten Tarif, die entwertet werden müssen, wie beispielsweise Einzelfahrausweise, 24-Stunden-Karten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, können Fahrgäste noch sechs Monate nach der Tarifanpassung – also bis 30. Juni 2026 – nutzen. Das gilt auch für Tickets, die ab dem 1. Januar nicht mehr angeboten werden.

Nicht aktivierte digitale Tickets entfallen ersatzlos

Im Vorverkauf erworbene digitale Tickets aus den Apps können bis zum 30. Juni 2026 letztmalig aktiviert werden. Das gilt auch für die einzelnen Wertabschnitte der 4-Fahrten-Karte. Werden sie nicht rechtzeitig in den Apps aktiviert, entfallen sie nach Ablauf der Frist ersatzlos und werden nicht erstattet.

Text: punkt 3, 18.12.2025