Teilnahmebedingungen Aktion Probewohnen in Angermünde

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Teilnahmebedingungen Aktion Probewohnen in Angermünde

Für die Teilnahme an der Aktion Probewohnen in Angermünde im Netz Nord-Süd der DB Regio Nordost gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Mit Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.

§ 1 Veranstalter der Aktion Probewohnen in Angermünde

Veranstalter der Aktion ist DB Regio AG, Babelsberger Str. 18, 14473 Potsdam (nachfolgend „Veranstalter“).

§ 2 Teilnahmeberechtigung und Ausschluss von der Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Berlin oder Brandenburg haben. Im Zweifelsfall kann der Veranstalter einen geeigneten Alters- und Wohnsitznachweis verlangen.  

Ausgeschlossen von der Teilnahme und Bewerbung sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie der beteiligten Agenturen, Organisatoren, der Stadt Angermünde und Jurymitglieder sowie deren unmittelbare Familienangehörige.

§ 3 Gewinnbeschreibung und Bedingung

(1)  Ausgelobter Gewinn ist ein dreimonatiges Probewohnen in einer bahnhofs- und zentrumsnahen Wohnung in Angermünde innerhalb des Zeitraums April bis Juni 2027. Der konkrete dreimonatige Wohnzeitraum wird vor Abschluss des Mietvertrags zwischen der Gewinnerin bzw. dem Gewinner und der vermietenden natürlichen und/oder juristischen Person/en (nachfolgend die „Vermietung“) gemeinsam mit der Stadt Angermünde abgestimmt und im Mietvertrag festgelegt. Der Mietvertrag wird unmittelbar zwischen der Gewinnerin bzw. dem Gewinner und der Vermietung geschlossen. Die Stadt Angermünde übernimmt für den vereinbarten dreimonatigen Wohnzeitraum die im Mietvertrag ausgewiesene Grundmiete und die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen. Nicht umfasst sind insbesondere Strom-, Telekommunikations-, Rundfunkbeitrags-, Umzugs- und sonstige persönliche Kosten, soweit im Mietvertrag oder in einer gesonderten Kostenübernahmeerklärung nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Verlängerung über drei Monate hinaus ist nicht Bestandteil des Gewinns und bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Beteiligten. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner kann die Wohnung allein oder mit einer weiteren volljährigen Person bewohnen, sofern die Vermietung dem zustimmt; Rechte und Pflichten der weiteren Person richten sich ausschließlich nach den mit ihr geschlossenen Vereinbarungen.

(2)  Wesentliche Bedingung für die Gewährung des Gewinns ist die Bereitschaft der Gewinnerin bzw. des Gewinners, während und nach dem Probewohnen an der kommunikativen Begleitung der Aktion durch die Veranstalterin mitzuwirken. Vorgesehen sind bis zu drei abgestimmte Drehtage von jeweils höchstens vier Stunden in Angermünde sowie bis zu drei kurze Erfahrungsbeiträge. Gegenstand sind persönliche wahrheitsgemäße Erfahrungen mit dem Wohnen und Alltag in Angermünde. Eine positive Bewertung ist nicht geschuldet; auch kritische Erfahrungen dürfen geäußert werden. Termine werden mit angemessenem Vorlauf abgestimmt. Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Verhinderungsgrund wird ein Ersatztermin vereinbart. Einzelheiten zu Ablauf, Aufzeichnung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Medien, Nutzungsdauer und Nutzungsrechten werden vor der endgültigen Gewinnbestätigung in einer gesonderten Medien- und Mitwirkungsvereinbarung festgelegt. Diese darf keine überraschenden oder gegenüber diesen Teilnahmebedingungen wesentlich weitergehenden Mitwirkungspflichten enthalten. Eine mitwohnende Person ist nur dann zur Mitwirkung verpflichtet und darf nur dann erkennbar aufgenommen oder veröffentlicht werden, wenn sie zuvor selbst eine entsprechende Vereinbarung geschlossen hat.

§ 4 Teilnahmehandlung und Teilnahmezeitraum

Für die Aktion Probewohnen in Angermünde müssen sich Teilnehmer:innen unter Angabe persönlicher Daten (Name, Alter bzw. Geburtsdatum, Beruf, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) per Formular auf der Webseite bahn.de/probewohnen bewerben. Dort muss zudem ein aussagekräftiges Video hochgeladen werden. 

Im Video sollen Teilnehmende sich kurz vorstellen, die Frage beantworten, warum sie oder er in Angermünde wohnen will und ggf. Angaben zu einer weiteren mitwohnenden Person machen.

Die Bewerbung muss über das Formular auf der Webseite erfolgen. Die Teilnahme ist innerhalb des Teilnahmezeitraums vom 22.10.2026 bis zum 13.12.2026 möglich.

§ 5 Ermittlung des Gewinners der Aktion Probewohnen in Angermünde

(1)  Eine Jury aus Mitarbeiter:innen des Veranstalters und der Stadt Angermünde wählt nach Teilnahmeschluss aus den Einsendungen aller berechtigten Teilnehmer:innen die Bewerbungen aus, die die nachfolgend genannten Auswahlkriterien aus ihrer Sicht insgesamt am besten erfüllen. Maßgeblich sind die nachvollziehbar dargestellte persönliche Motivation für das Probewohnen, die Vereinbarkeit des Probewohnens mit dem geschilderten Alltag sowie die für die begleitende Berichterstattung erforderliche Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft. 

(2)  Im ersten Schritt werden alle Einreichungen geprüft und eine Vorauswahl getroffen, über die dann in einer abschließenden Jurysitzung entschieden wird. Die Auswahlentscheidung erfolgt unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

(3)  Die ausgewählte Person wird über die hinterlegten Kontaktdaten bis 15.01.2027 über die Auswahlentscheidung und das weitere Vorgehen informiert. Die endgültige Gewinnbestätigung setzt voraus, dass innerhalb der mitgeteilten angemessenen Fristen (a) der Mietvertrag zwischen der ausgewählten Person und der Vermietung, (b) eine schriftliche Kostenübernahmevereinbarung der Stadt Angermünde für die nach § 3 Abs. 1 umfassten Mietkosten und (c) die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Medien- und Mitwirkungsvereinbarung zustande kommen. Antwortet die ausgewählte Person nicht innerhalb von fünf Werktagen auf die erste Kontaktaufnahme oder kommen die erforderlichen Vereinbarungen trotz angemessener Nachfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht zustande, kann der Veranstalter die Auswahl aufheben und eine andere Person auswählen. Kommt eine Vereinbarung aus Gründen nicht zustande, die die ausgewählte Person nicht zu vertreten hat, bemühen sich die Beteiligten zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung.

§ 6 Nutzungsrechte

Die zum Zweck der Bewerbung eingereichten Videos sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Mit Einreichung eines Videos erklären sich Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass die Aufnahmen zum Zwecke der Bewerberauswahl genutzt werden dürfen und räumen dem Veranstalter alle hierfür notwendigen Rechte ein. Teilnehmer:innen sichern zudem zu, dass das eingereichte Video keine Rechte Dritter verletzt.

Teilnehmer:innen sichern zu, dass der eingereichte Beitrag nicht gegen geltendes Recht verstößt. Beiträge, die pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, anderweitig anstößige oder illegale Inhalte enthält oder Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen und werden gelöscht. 

Für die während des Probewohnens entstehenden Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte ausschließlich in der gesonderten Medien- und Mitwirkungsvereinbarung geregelt. Darin sind insbesondere die zulässigen Medien und Kanäle, der räumliche und zeitliche Umfang, Bearbeitungsbefugnisse, Unterlizenzierungen sowie etwaige Widerrufs- und Beendigungsfolgen transparent festzulegen. Der Veranstalter darf Aufnahmen erst nach Abschluss dieser Vereinbarung veröffentlichen.

Verletzt die Gewinnerin bzw. der Gewinner schuldhaft eine wesentliche Mitwirkungspflicht, wird ihr bzw. ihm grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Nachholung oder Abhilfe gesetzt. Eine Beendigung der Aktion oder die Geltendmachung von Schadensersatz kommt nur bei einer erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzung und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine pauschale Rückforderung sämtlicher Mietkosten erfolgt nicht.

§ 7 Haftung

Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter unbeschränkt – gleich aus welchem Rechtsgrund und einschließlich der Haftung für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet außerdem nach den gesetzlichen Vorschriften bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Ferner haftet der Veranstalter für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die sich aus dem Vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 

§ 8 Fragen und Beanstandungen

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion Probewohnen sind an den Veranstalter zu richten (E-Mail: regio.nordost@deutschebahn.com; Betreff: „Fragen oder Beanstandungen Probewohnen“). 

§ 9 Änderungen der Aktion

Der Veranstalter kann die Aktion vorzeitig ändern, unterbrechen oder beenden, wenn unvorhersehbare technische, rechtliche oder tatsächliche Umstände, die er nicht zu vertreten hat, eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Dabei werden die berechtigten Interessen der Teilnehmer:innen angemessen berücksichtigt. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt, soweit ihre Erfüllung nicht unmöglich oder unzumutbar ist. 

§ 10 Sonstiges

  1. Durch die Teilnahme an der Aktion Probewohnen kommt kein Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnis zustande. Die Mitwirkungspflichten der Gewinnerin bzw. des Gewinners ergeben sich aus § 3 Abs. 2 und werden in der vor endgültiger Gewinnbestätigung abzuschließenden Medien- und Mitwirkungsvereinbarung konkretisiert.
  2. Änderungen der Teilnahmebedingungen während des laufenden Teilnahmezeitraums erfolgen nur, wenn sie aufgrund unvorhersehbarer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände erforderlich sind, den Charakter der Aktion nicht verändern und die Teilnehmer:innen nicht unangemessen benachteiligen. Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer:innen in geeigneter Weise informiert.
  3. Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Teilnehmer: in den gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

 

Datenschutzhinweise

Aktion „Probewohnen in Angermünde“

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen Ihrer Bewerbung für die Aktion „Probewohnen in Angermünde“ verarbeiten, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Rechte Sie haben.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Veranstalter der Aktion:DB Regio AG, Region NordostBabelsberger Str. 1814473 Potsdam

E-Mail: regio.nordost@deutschebahn.com

2. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist Frau Dr. Marein Müller. Sie erreichen sie unter: Datenschutz.Regio@deutschebahn.com

3. Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Dazu gehören:

  • Entgegennahme und Prüfung Ihrer Bewerbung (Teilnahmeberechtigung, Vollständigkeit)
  • Auswahl der Gewinnerin bzw. des Gewinners durch die Jury
  • Benachrichtigung der ausgewählten Person und Abstimmung des weiteren Vorgehens

Die Bewerbungsvideos sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt und werden nur zur Auswahl genutzt. Für Aufnahmen während des Probewohnens gilt die gesonderte Medien- und Mitwirkungsvereinbarung; hierfür erhalten Sie gesonderte Datenschutzinformationen.

4. Verarbeitete Daten

Wir verarbeiten die Daten, die Sie im Bewerbungsformular angeben, und Ihr hochgeladenes Bewerbungsvideo:

  • Name
  • Alter bzw. Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Beruf
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Bewerbungsvideo mit Bild, Ton und den darin gemachten Angaben
  • Ggf. Angaben zu einer weiteren mitwohnenden Person
  • Ggf. Alters- und Wohnsitznachweis im Zweifelsfall

5. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Die Verarbeitung ist zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich, an dem Sie durch Ihre Bewerbung teilnehmen. 

6. Empfänger

Ihre Daten werden innerhalb des Veranstalters nur den mit der Aktion befassten Stellen zugänglich gemacht. Darüber hinaus erhalten Zugriff:

  • Mitarbeitende der Stadt Angermünde als Jurymitglieder
  • Beteiligte Agenturen und Dienstleister– als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; 

Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt. 

7. Speicherdauer

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten nicht ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber einschließlich der Videos werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Die Daten der Gewinnerin bzw. des Gewinners werden nach Ende der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 

8. Ihre Rechte 

Sie haben gegenüber dem Veranstalter das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Soweit wir Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeiten, können Sie der Verarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO). 

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden Sie sich an die unter Ziffer 1 oder 2 genannten Kontaktdaten.

Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, etwa bei der für den Veranstalter zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

9. Bereitstellung der Daten

Die Angabe Ihrer Daten ist freiwillig. Ohne die im Formular als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten und ohne Bewerbungsvideo ist eine Teilnahme am Gewinnspiel jedoch nicht möglich.

 

Impressum

DB Regio AG, Region NordostBabelsberger Str. 1814473 Potsdam