VBB-Tarif: Übergangsfrist endet am 30. Juni

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Wer noch alte Fahrausweise hat, muss jetzt aktiv werden

Seit 1. Januar 2026 gelten neue Preise im VBB-Tarif. Am Dienstag, 30. Juni, endet die sechsmonatige Übergangsfrist. Wer also noch Fahrausweise aus dem alten Tarif hat, sollte jetzt tätig werden.

Nicht benutzte Fahrausweise, die entwertet werden müssen, wie beispielsweise Einzelfahrausweise, 24-Stunden-Karten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, können Fahrgäste noch sechs Monate nach der Tarifanpassung – also bis 30. Juni – nutzen. Im Vorverkauf erworbene digitale Tickets aus den Apps können bis zum 30. Juni letztmalig aktiviert werden.

Das gilt auch für die einzelnen Wertabschnitte der 4-Fahrten-Karte. Werden sie nicht rechtzeitig in den Apps aktiviert, entfallen sie nach Ablauf der Frist ersatzlos und werden nicht erstattet.

Weitere Informationen hier: vbb.de

Text: punkt 3, 25.06.2026