Idealer Begleiter für Auszubildende

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Artikel: Idealer Begleiter für Auszubildende

Das VBB-Abo Azubi gilt in Berlin und Brandenburg

Mit dem Ausbildungsstart am 1. März beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Der ideale Begleiter dafür ist das VBB-Abo Azubi – auch für alle, die dann bereits ihr nächstes Ausbildungsjahr beginnen. 

Denn mit dem VBB-Abo Azubi bekommt man eine Mobilitätsflatrate für das VBB-Gesamtnetz, also für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und Brandenburg. Man kann sie an jedem Tag im Jahr und rund um die Uhr nutzen. Für rund einen Euro am Tag geht es mit Bus und Bahn günstig in den Betrieb, zur Berufsschule oder zum Freizeitspaß. 

Abo kann jährlich verlängert werden

Das VBB-Abo Azubi kostet mit der jährlichen Abbuchung 365 Euro, bei monatlicher Abbuchung sind es 384 Euro (32 Euro/Monat). Das Ticket gibt es im Abo für zwölf Monate. Es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Ein VBB-Abo Azubi können unter anderem Auszubildende und Schüler:innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit) beantragen. Eine komplette Übersicht aller Berechtigten ist unter vbb.de/aboazubi zu finden. Übrigens: Wer sich für das VBB-Abo Azubi entscheidet, kann später auch unkompliziert zum Deutschlandticket wechseln.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das VBB-Abo Azubi zu beantragen:

  • Der Ausbildungsträger muss in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ unter vbb.de/aboazubi aufgelistet sein.
  • Die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg muss mindestens zwölf Monate lang 20 Wochenstunden umfassen.

Trifft alles zu?

Dann einfach den Berechtigungsnachweis (gibt es auf vbb.de/aboazubi) vom Ausbildungsträger  bestätigen lassen (mit Stempel, Unterschrift und Hologramm-Aufkleber) und das Abo bei DB Regio beantragen – dafür ein Passfoto nicht vergessen.

Kontaktdaten von DB Regio:

Abo funktioniert auch mit Startkarte

Hinweis: Da Auszubildende kein VBB-Firmenticket bekommen, ist das VBB-Abo Azubi eine gute Alternative, die von Arbeitgeber:innen steuerfrei gefördert werden kann.

Extratipp: Wenn das Abo am 1. März beginnen soll, ist der Bestellschein bis zum 10. Februar einzureichen. Erfolgt die Abgabe nach diesem Stichtag, beginnt das Abo erst am 1. April. Mit der Startkarte – sie gilt ab dem Abgabetage des Bestellscheins – können aber trotzdem schon alle Abo-Vorzuge genutzt werden. Das spart bares Geld.

Text: punkt 3, 26.01.2023