Bahnhöfe sollen sicherer werden

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Deutsche Bahn weitet Verbot von Alkoholkonsum auf weitere Stationen aus 

Die Deutsche Bahn (DB) setzt zum 1. September ihr bundesweit geplantes Alkoholkonsumverbot an weiteren Bahnhöfen durch. Darunter sind auch die Stationen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Gesundbrunnen. Bis zum 15. Oktober sollen schrittweise alle Bahnhöfe in Deutschland folgen. 

Die DB will mit dieser Maßnahme die Sicherheit für ihre Mitarbeitenden und Reisenden verbessern und führt das neue Verbot auf Grundlage ihres Hausrechts ein. Derzeit sind bereits 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagt DB-Chefin Evelyn Palla. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“ 

Auch an den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Ostbahnhof in Berlin läuft seit dem 1. Mai ein Modellprojekt der DB zum Verbot von Alkoholkonsum.  

Was bedeutet die neue Regelung konkret? Alkoholhaltige Getränke dürfen weder im Bahnhof noch auf den Vorplätzen konsumiert oder offen mitgeführt werden. Die Gastronomie bleibt von diesem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen. 

Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus. „Von unserem Hausrecht Gebrauch machen zu müssen oder auf die Beförderungsbedingungen, wie beispielsweise auf Paragraf 3 Absatz 1 zu verweisen, ist natürlich immer der letzte Schritt“, sagt eine Mitarbeiterin. „Aber er ist wichtig und wesentlich, um die Spirale der Eskalation zu unterbrechen und um die Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr vor sich weiter zuspitzenden Situationen aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen.“ 

 

Text: punkt 3, 06.08.2026