Nur noch FFP2-Masken sind zulässig

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Artikel: Nur noch FFP2-Masken sind zulässig

Neue Regeln im öffentlichen Nahverkehr

Seit dem 31. Marz 2021 gilt an Bahnhöfen, Haltestellen sowie in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Andere Masken, wie sogenannte OP-Masken oder KN95-Masken, sind seitdem nicht mehr zulässig.

Desweiteren gilt seit dem 23. April 2021 die vom Bund beschlossene "Corona-Notbremse" die bei einer Inzidenz von über 100 im Landkreis greift. Damit ist das Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar Pflicht. Für Fahrten innerhalb von Landkreisen außerhalb Berlins mit einer Inzidenz unter unter 100 sind zwar weiterhin alle medizinischen Masken im öffentlichen Nahverkehr zulässig. Dennoch sollten gerade Pendler auch dort generell besser auf FFP2-Masken umsteigen. 

Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Es ist wichtig, die Maske dicht am Gesicht zu tragen. Nur so kann die Maske ihre volle Effektivität erreichen. Bei den FFP2-Masken handelt es sich um Einwegmasken. Es wird davon abgeraten, die Maske mehrmals zu tragen. Der Schutz der Maske wird durch die Luftfeuchtigkeit, die beim Ausatmen entsteht, geringer. Die Masken können in Drogeriemärkten, Supermärkten, Apotheken oder online gekauft werden.

Text: Punkt3