DB BahnCard: Pendler können Geld sparen

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Artikel: DB BahnCard: Pendler können Geld sparen

Ermäßigung für Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten

Egal ob für einen Ausflug oder als Pendler:in mit variablen Arbeitszeiten: Wer eine BahnCard 25 oder 50 besitzt, profitiert auch im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) von Vergünstigungen beim Fahrausweiskauf. Denn BahnCard-Inhaber:innen sind berechtigt, ermäßigte Einzelfahrausweise sowie 24-Stunden-Karten zu lösen. Das kann unter anderem für all jene eine attraktive Alternative sein, die flexibel im Homeoffice arbeiten können und nicht mehr jeden Tag pendeln müssen.

Wer zum Beispiel in Brandenburg an der Havel lebt und zwei Mal pro Woche ins Büro nach Potsdam fährt, kann mit dem BahnCard-Rabatt bares Geld sparen. Denn die 24-Stunden-Karte im Ermäßigungstarif, die es für Hin- und Rückfahrt braucht, kostet nur 9 Euro. Bei acht Büro-Tagen im Monat sind das insgesamt 72 Euro. Zum Vergleich: Eine Monatskarte VBB-Umweltkarte kostet 148,20 Euro. Teilzeit-Pendler sparen also 76,20 Euro.

Besonders praktisch dabei: Die Ermäßigung gilt bei allen Verkehrsunternehmen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs. Man kommt sowohl mit dem Einzelfahrausweis als auch mit der 24-Stunden-Karte also von Tür zu Tür, kann somit in Brandenburg an der Havel bis zum Hauptbahnhof die Straßenbahn nutzen und ebenfalls in Potsdam, um vom Bahnhof zum Büro zu kommen.

Nicht im Ermäßigungstarif gekauft werden dürfen dagegen Fahrausweise für die Tarifteilbereiche AB, BC und ABC in Berlin sowie in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam. Eine Ausnahme bilden lediglich die Tarifteilbereiche C. Hier kann für Binnenfahrten ein ermäßigter Fahrausweis gekauft werden.

Wer jetzt neugierig geworden ist, kann es zum Einstieg mit der BahnCard 25 versuchen. Die gibt’s für die 2. Klasse schon für 55,70 Euro jährlich. Sie kann zudem ganz einfach in der App DB Navigator hinterlegt werden. So hat man alles in einer App beisammen – praktisch, kontaktlos und digital.

Text: Josephine Mühln, punkt 3, 21. Oktober 2021